1.Vertragsabschluss

Nach erfolgter Buchung erhalten Sie von uns eine Bestätigung per Mail, damit ist die Buchung  für den Mieter rechtsverbindlich.  Mit Einlangen der Anzahlung in der Höhe von  20% des Mietbetrages (mindestens € 300,--)  ist der Vertrag für den Vermieter verbindlich. Die Anzahlung hat innerhalb von 7 Tagen zu erfolgen. 

  

2.Zahlungsbedingungen

6 Wochen vor Mietbeginn muss die Restzahlung auf dem Konto eingegangen sein. Bei Anmeldungen unter 6 Wochen vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig.

 

3. Anreise / Abreise:

Anreise ab 16:00 Uhr - sollten Sie später als 18:00 Uhr anreisen, freuen wir uns über eine kurze Information. 

Abreise bis 10:00 Uhr  

 

4.Verursachte Schäden / Haftung

Der Mieter verpflichtet sich das Ferienhaus pfleglich zu behandeln und Schäden tunlichst zu vermeiden. Verursachte Schäden sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden. Der (Die) Mieter haftet für Schäden, die durch ihn (sie), deren Kinder, deren Gäste oder Haustiere verursacht wurden. Haustiere sind grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen diese schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Es steht dem Vermieter frei, Haustiere aus bestimmten Gründen abzulehnen.

 

5.Rücktritt des Kunden

Tritt der Mieter nach Zustandekommen des Mietvertrages vom Vertrag zurück, entsteht eine Stornogebühr in der unten angeführten Höhe. Der Mieter hat das Recht einen Nachmieter zu organisieren, welcher in die Rechte und Pflichten des Vertrages eintritt.  Für den Mietpreis haften der ursprüngliche und der Ersatzmieter gesamtschuldnerisch.

Werden diese Tage von uns wieder weitervermietet, erhalten Sie Ihre Anzahlung unverzüglich zurückerstattet.  

Rücktrittskosten: Bei einem Rücktritt bis 43 Tage vor Mietbeginn 20% der Mietsumme,

mindestens € 300,--, bei einem Rücktritt ab 42 Tage bis 29 Tage vor Mietbeginn 60% der Mietsumme, bei einem Rücktritt ab 28 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 80% der Mietsumme und  bei einem Rücktritt ab 7 Tage vor Mietbeginn sind 100% der Mietsumme zu bezahlen. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung.

 

6.Rücktritt durch den Vermieter

Der Vermieter kann vom Vertrag jederzeit zurücktreten, wenn eine grob fahrlässige Handlungsweise des (der) Mieter(s) oder ein unleidliches Verhalten gegenüber der ansässigen Personen oder des Vermieters, ebenso für den Fall eines zerstörerischen und unberechenbaren Verhaltens des (der) Mieter vorliegt. Wenn die Kaution nicht rechtzeitig bezahlt wird und wenn dem Vermieter das Einhalten der Leistung aufgrund höherer Gewalt (Kriegsausbruch, Streiks, Zerstörung der Liegenschaft durch Umweltkatastrophen oder Feuer, udgl.) unmöglich wird, kann dieser ebenfalls vom Vertrag ohne Konsequenzen zurücktreten. 

 

7.Haftungsbeschränkung

Wie immer auch geartete Haftungen, ausgenommen die Einhaltung der vertraglichen Pflichten werden vom Vermieter nicht übernommen. Eine Haftung beschränkt sich maximal auf die bereits geleisteten Zahlungen des Mieters.

 

8.Mängel

Bei vorhandenen Mängeln ist dem Vermieter sofort Anzeige zu machen. Sollten Mängel auftreten, die eine Erfüllung der vertraglich eingegangenen Verpflichtungen unmöglich machen, hat der Vermieter das Recht eine Ersatzunterkunft anzubieten. Der Mieter darf eine solche Ersatzleistung nur aus wichtigen, objektiv erkennbaren Gründen ablehnen. Mängelanzeigen nach Absolvierung der Mietzeit werden nicht anerkannt. Sollten Mängel oder Schäden am Objekt auftreten, deren Behebung zur Vermeidung weiterer Schäden unbedingt notwendig sind (z.B. Rohrbruch, etc.) hat der Mieter die Verpflichtung unverzüglich den Vermieter davon zu unterrichten. Der Vermieter ist verpflichtet, unverzüglich eine Reparatur der Schäden herbei zu führen, damit ein ordnungsgemäßes Bewohnen der Liegenschaft gewährleistet ist.

 

9.Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern und von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem Vermieter vorbehalten. Mündliche Abreden sind ungültig, sofern diese nicht    schriftlich beigebracht wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur   Folge. Als Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag heraus ergeben ist Bad Ischl ohne Streitwertgrenze vereinbart.  Es findet   Österreichisches Recht Anwendung.